Flächenantrag 2018 – Meldung von Flächen im Ausland – Papierlose Antragstellung

Hiermit möchten wir die Landwirte, welche Flächen im Ausland bewirtschaften, daran erinnern, dass diese Flächen nur dann für die Berechnung von Besatzdichten berücksichtigt werden können, wenn sie Gegenstand eines im betreffenden Nachbarland eingereichten Flächenantrags sind und die Landwirte eine Kopie dieses Antrags ihrem Luxemburger Flächenantrag beifügen.
 
Da ab dem Jahr 2018 in den Nachbarländern keine Papierformulare mehr zugestellt werden und das Antragsverfahren nur noch online funktioniert, bitten wir die betroffenen Landwirte rechtzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen um sicher zu stellen, dass sie zu gegebener Zeit auch Zugang zum jeweiligen elektronischen Formular haben. Hierzu können Sie gerne mit den zuständigen ausländischen Dienststellen Kontakt aufnehmen (Kontakte auf Nachfrage beim SER erhältlich). In der Regel haben die Landwirte von diesen bereits ein Schreiben in dem Sinne erhalten.
 
Sollten die betroffenen Landwirte Fragen zur vorliegenden Mitteilung haben, so stehen die zuständigen Beamten ihnen gerne zur Verfügung [Yolande Mailliet (Tel.: 247-82590), Cédric Coljon (Tel.: 247-82579); Anja Kihn (Tel.: 247-82572)].

Communiqué par le ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs 

Zum letzten Mal aktualisiert am