Bewerbung zum "Bio-Agrar-Präis" 2018

Mitteilung an alle Unternehmen in der Außer-Haus-Verpflegung mit Angebot an luxemburgischen Bio-Produkten

Der "Bio-Agrar-Präis" steht für einen mit 4000 € dotierten Förderpreis für Verdienste in der biologischen Landwirtschaft. Dieser Preis zeichnet Personen, Organisationen und Betriebe / Firmen aus, die im Bereich der biologischen Landwirtschaft (Produktion, Verarbeitung, Handel, Forschung, ONG, u.a.) tätig sind oder die besondere Leistungen für die biologische Landwirtschaft in Luxemburg erbracht haben.

Die Verleihung dieses Förderpreises findet im Rahmen des nationalen Aktionsplanes für die Förderung der biologischen Landwirtschaft statt. Der Preis wird organisiert und ausgerichtet von der Administration des Services Techniques de l’Agriculture unter der Schirmherrschaft vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz.

Der Preis wird in 2 Kategorien aufgeteilt; pro Kategorie wird ein Preisgeld in Höhe von 2000 € vergeben:

  1. Preis der Jury
  2. Preis des Publikums

Im Rahmen des diesjährigen Bio-Agrar-Präis ist die Jury auf der Suche nach innovativen Projekten oder beispielhaften Leistungen beim Einsatz von luxemburgischen Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung. Dazu zählen Gastronomie-Betriebe, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (Maison Relais, Arbeit, Krankenhaus, Altenheim) sowie Catering-Anbieter.

Um den "Bio-Agrar-Präis" 2018 können sich alle Unternehmen in der Außer-Haus-Verpflegung bewerben. Die eingesetzten Bio-Produkte müssen konform zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 sein, sowie die Verarbeitung dieser Produkte sollte den Prinzipien und Regeln der obengenannten Verordnung entsprechen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.

Eine Kontrollpflicht im Bereich der biologischen Landwirtschaft ist hier nicht zwingend, da die Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen nicht der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 unterliegen.

Die Bewerbungsunterlagen können bei der Administration des services techniques de l’agriculture angefordert werden:

oder auf der Internetseite www.agriculture.public.lu/bap2018 heruntergeladen werden.

Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind per Post oder E-Mail bis zum 15. Mai 2018 (es gilt das Datum des Eingangsstempels) an folgende Adresse zu senden bzw. zu mailen:

Mme Monique FABER
Administration des services techniques de l’agriculture
Service de la protection des végétaux
B.P. 1904
L-1019 Luxembourg
bioinfo@asta.etat.lu

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz

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