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  1. Hiermit möchten wir die Landwirte, welche Flächen im Ausland bewirtschaften, daran erinnern, dass diese Flächen nur dann für die Berechnung von Besatzdichten berücksichtigt werden können, wenn sie Gegenstand eines im betreffenden Nachbarland eingereichten Flächenantrags sind und die Landwirte eine Kopie dieses Antrags ihrem Luxemburger Flächenantrag beifügen.

  2. Diese Rubrik kann auf Vorgänge verweisen, welche auf dem Portal guichet.lu beschrieben sind. Dort finden Sie die nötigen Formulare und die zuständigen Kontaktstellen. Sollte eine Veröffentlichung bezüglich des Vorgangs bestehen, so  finden Sie diese ebenfalls dort verlinkt. 

  3. Jüngste Entwicklungen in der luxemburgischen Landwirtschaft In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts befindet sich die luxemburgische Landwirtschaft – wie auch die gesamte europäische Landwirtschaft – in einem tiefgreifenden Umstrukturierungsprozess. Es handelt sich um den Zeitraum der Vorbereitung und

  4. Les cinq administrations sous la tutelle du ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs gèrent les différentes tâches qui concernent l’économie et les technicités de l’agriculture, la santé et le bien-être des

  5. [*] Pflichtfelder Die erhobenen persönlichen Daten sind für internen Gebrauch bestimmt, um Ihnen die erwartete Unterstützung zu bieten zu können. Diese Daten werden an sicheren Orten und auf sicherer Hardware gespeichert. In keinem Fall werden diese Daten an Dritte ausgehändigt oder

  6. Wie bereits bei der „Foire agricole“ und des „Dag um Bauerenhaff“ 2017 angekündigt, sind infolge einer internen Reorganisation innerhalb des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz sämtliche Abteilungen für Flächenzahlungen im Bereich Landwirtschaft ab dem 10. Januar 2018 in der Abteilung Direktzahlungen des Service d’économie rurale gebündelt worden. Beihilferegelungen im Bereich Weinbau sind jedoch hiervon nicht betroffen.

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